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Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.

Unsere Leistungen zum Thema Zutrittskontrolle:

  • Unverbindliche Bratung vor Ort, über Lesertechnologie wie Zahlenkombination, RFID oder Biometrische Merkmale
  • Individuelle Konzepterstellung nach Kundenbedürfnis
  • Festlegen von Zutrittsberechtigungen und Zugangsüberwachung
  • Sie erhalten von uns eine verbindliche Offerte inkl. Leistungsbeschreibung
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